A. Allgemeines

ROTWILD Rahmen werden sorgfältig von Hand hergestellt und sowohl während der Fertigung als auch vor der Auslieferung einer umfassenden Qualitätskontrolle unterzogen. Aus diesem Grund gewähren wir beim Kauf eines ROTWILD Bikes eine freiwillige Herstellergarantie auf unsere Rahmen ab dem Modelljahr 2015.

Garantiegeber ist:

ADP Engineering GmbH

Am Bauhof 5
64807 Dieburg
info@rotwild.de

Die nachstehenden Bedingungen, die die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantieleistung beschreiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endabnehmer unberührt. Diese Gewährleistungsverpflichtungen sind bei Vorliegen eines Mangels unentgeltlich zu erfüllen.

Räumlicher Geltungsbereich dieser Garantie sind die DACH-Staaten, wobei die Garantie stets nur im Land des Ersterwerbs geltend gemacht werden kann.

Garantieansprüche werden durch einen autorisierten ROTWILD-Fachhändler abgewickelt. Eine Liste dieser Fachhändler ist in unserem Store-Locator abrufbar. Alternativ erhalten Sie über unseren Kundenservice (Tel-Nr.: +49 (0) 6071 921 55 22) einen ROTWILD-Fachhändler in Ihrer Nähe benannt. Der ROTWILD-Fachhändler überprüft in unserem Auftrag vor einer Garantiezusage das Fahrrad zur Beurteilung, ob ein Garantiefall vorliegt. Liegt ein Garantiefall vor, erfolgt die Abwicklung für Sie kostenfrei.

Lesen Sie vor Ihrer ersten Fahrt bitte das Handbuch/die Handbücher, das/die mit jedem Produkt mitgeliefert wird/werden. Diese enthalten wichtige Sicherheitsinformationen und Angaben zur Montage, Nutzung und Wartung.

B. Umfang 

Freiwillige Herstellergarantie ROTWILD bietet für alle Rahmen (Carbon und Aluminium) ab Modelljahr 2015 eine freiwillige Herstellergarantie auf Material- und Verarbeitungsfehler von fünf Jahren. Lackierungen und Grafiken sind in dieser Definition nicht enthalten. 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist der Kauf eines ROTWILD Bikes bei einem von ROTWILD autorisierten Händler sowie die Produktregistrierung via www.rotwild.com/produktregistrierung durch den ersten rechtmäßigen Eigentümer innerhalb von 30 Tagen nach Kauf. 

Innerhalb der Garantiefrist haben auch Folgebesitzer einen Anspruch auf die Garantie. Maßgeblich hierfür ist eine durchgängige Meldung der jeweiligen Eigentümerwechsel durch Übersendung eines Nachweises des rechtmäßigen Erwerbs an den Garantiegeber. Der Garantiebeginn ist in jedem Fall das Datum des ursprünglichen Einzelhandelskaufs.

Die Garantie umfasst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung eines gleichen oder eines zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Produkts, das dem ursprünglichen so ähnlich wie möglich ist. Wird ein Produkt ausgetauscht, ist das ursprüngliche Produkt vor der Bereitstellung des Austauschprodukts an ROTWILD zurückzugeben, sofern mit ROTWILD nicht anderweitig schriftlich vereinbart.

C. Ausschluss

Diese Garantie gilt nicht für einen Schaden aufgrund von:

  • Normaler Abnutzung und Verschleiß
  • Unsachgemäßer Montage
  • Unsachgemäßer Wartung
  • Unsachgemäßer Handhabung (z.B. fehlende Aktualisierungen, unterlassene Wartungen) 
  • Schäden durch Korrosion 
  • Installation von Ersatzteilen oder Anbauteilen, die nicht ursprünglich für dieses Bike vorgesehen, für dieses freigegeben oder nicht mit diesem kompatibel sind
  • Schäden oder Fehlfunktionen aufgrund von Fehlgebrauch, Unfällen, Sturzschäden oder Überladung

Alle Voraussetzungen und Einzelheiten zum Herunterladen: ROTWILD Freiwillige Herstellergarantie


Stand 04/2022