Die CE-Kennzeichnung bei eBikes und eMTBs
Ob Rasenmäher, Bluetooth-Box oder Fön – überall in der Europäischen Union (EU) prangt das kleine CE-Logo auf Alltagsprodukten. Auch auf den ROTWILD E-Mountainbikes. Wir erklären, was es mit der Produktkennzeichnung auf sich hat und wieso sie auch die Arbeit unserer Ingenieure beeinflusst.
CE – zwei kleine Buchstaben mit hoher Sicherheitswirkung
Die Europäische Gemeinschaft hat vor vielen Jahrzehnten die CE-Kennzeichnung ins Leben gerufen. Ziel ist, in der EU und im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum nur Produkte zu verkaufen, die in der Benutzung für den Endverbraucher sicher sind. Vereinfacht heißt das: Das CE-Logo ist für ein Produkt wie ein technischer Reisepass. Dieser ermöglicht den Verkauf ohne Einschränkungen im gesamten EU-Binnenmarkt.
EU-Richtlinien legen die Sicherheitsanforderungen an das jeweilige Produkt konkret fest. Für den für ROTWILD elementaren Bereich der E-Bikes ist die Maschinenrichtline 2006/42/EG maßgebend. Die entsprechende CE-Kennzeichnung belegt, dass das E-MTB als „Maschine“ die Anforderungen der EU-Richtlinie erfüllt. Außerdem schreibt die DIN EN 15194 vor, dass ein E-MTB als EPAC (Electrically Power Assisted Cycles) mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet sein muss. Das ROTWILD-Produkt muss diesen relevanten europäischen Richtlinien genügen. Dazu gehört auch ein erfolgreich absolvierter Test der elektromagnetischen Verträglichkeit – kurz EMV.
Die CE-Kennzeichnung ist rechtlich kein Gütesiegel. Sie dokumentiert nur, dass das Produkt die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt.
CE und die Bedeutung für die ROTWILD Praxis
ROTWILD muss demnach in eigener Verantwortung prüfen, welche EU-Richtlinien bei der Konstruktion und Produktion der Bikes in die Planungen einfließen. Der Hersteller darf ein Produkt darf nur in den Verkehr bringen und in Betrieb nehmen, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbarer Richtlinien entspricht. In der Praxis kommt es dabei vor, dass Biker nach und nach Teile an ihrem Fahrrad austauschen oder zusätzliche Elemente anbauen. Klassisches Beispiel ist der Seitenständer an der Kettenstrebe oder der Austausch des frei gegebenen und verbauten Scheinwerfers durch einen anderen. Diese Veränderungen führen dazu, dass der Hersteller die Erfüllung der CE-Vorgaben nicht mehr gewährleisten kann. Dann erlischt die CE-Kennzeichnung und damit auch die Haftung des Bikeherstellers.
Umbauten nach CE nur nach strikten Richtlinien
Um individuelle Kundenwünsche wie die Montage eines Seitenständers am Mountainbike zu erfüllen, hat ROTWILD eine CE-konforme Lösung entwickelt. Mit dem Kick Stand Adapter, einem austauschbaren Inlay an der Hinterachse, lässt sich ein Seitenständer sicher montieren. Diese Art der Befestigung ist im Gegensatz zur Montage an der Kettenstrebe zugelassen und entspricht den Sicherheitsanforderungen der EU-Richtlinie. Man sollte jedoch bedenken, dass sich der Einsatzbereich des Bikes mit montiertem Seitenständer verkleinert. Forstwege und leichte Touren sind unproblematisch. Aber im Gelände oder auf dem Trail sollten Rider die geringere Bodenfreiheit im Blick haben. Frontscheinwerfer am E-Bike müssen exakt auf die restliche E-MTB Elektronik abgestimmt sein. Nicht freigegebene Scheinwerfer können durch veränderte Spannung den Akku, die Motorsteuerung oder die Funktion des Displays beschädigen. Aktuell sind für ROTWILD E-Bikes und E-MTBs die beiden Scheinwerfer Supernova Mini 2 und Supernova M99 Mini Pro freigegeben. Die Nutzung alternativer Scheinwerfer – selbst bei gleicher Wattzahl wie die beiden Supernova Leuchten – ist nicht freigegeben